Porta Patentanwälte und Rechtsanwälte bzw. Herr Waldemar L und Tanja Z verstoßen laut den nicht rechtskräftigen Entscheidungen von 2006 bis Stand Sommer 2009 massiv gegen das Markenrecht in Sachen Marke Porta und Portapatent und werden wegen fehlender Auskunftserteilung verurteilt und verlieren die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und verlieren die Vollziehung auszusetzen und verlieren die Beschwerde dagegen.
(die neuesten Urteile sind am Seiten-Ende)
Porta Patentanwälte / Waldemar L / Tanja Z dürfen Marke PORTA und Marke PORTAPATENT nicht mehr verwenden, da sonst 250.000 Euro Strafe / 6 Monate Ordnungshaft droht:
Urteil des LG Mannheim vom 03.07.2007 (Az. 2 O 220/06)
Porta Patentanwälte & Rechtsanwälte verlieren Antrag der Tatbestandsberichtigung fast komplett:
Beschluss des LG Mannheim vom 23.10.2007 (Az. 2 O 220/06)
Porta Patentanwälte verlieren Verfahren Markenlöschung Zwangsmittel Auskunftserteilung:
Zwangsgeldbeschluss des LG Mannheim vom 16.11.2007 (Az. 2 O 220/06 ZV I)
Porta Patentanwälte / Waldemar L / Tanja Z verlieren einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung:
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.11.2007 (Az. 6 U 127/07)
Porta Patentanwälte verlieren die Vollziehung des Zwangsmittelbeschlusses auszusetzen:
Nichtabhilfebeschluss des LG Mannheim vom 16.01.2008 (Az. 2 O 220/06 ZV I)
Porta Patentanwälte verlieren Beschwerde gegen Vollzug des Zwangsmittelbeschlusses:
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.02.2008 (Az. 6 W 8/08)
Vollzug Löschung Marke Porta und Portapatent - Porta Patentanwälte verlieren beim OLG weitgehend:
Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.04.2009 (Az. 6 U 127/07)
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az. I ZR 63/09 geführt.
Patentanwalt Waldemar L verliert gegen Twelmeier wegen Markenverletzung (Porta, Porta-Patent...):
Urteil des Landgericht Mannheim vom 12.05.2009 (Geschäftsnummer 2 O 59/09)
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist beim OLG Karlsruhe unter dem Az. 6 U 90/09 anhängig.
Zwangsgeld gegen Waldemar L sowie Tanja Z wegen unzureichender Auskunftserteilung:
Urteil des Landgericht Mannheim vom 22.07.2009 (Geschäftsnummer 2 O 220/06 ZV II)
Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.
Der Einspruch gegen Zwangsvollstreckung von Twelmeier gegen Waldemar L wird nicht abgeholfen:
Urteil des Amtsgerichtes Pforzheim vom 31.08.2009 (Geschäftsnummer 9 M 5360/09)
Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.
Patentanwalt Waldemar L verliert die Berufung gegen Twelmeier wegen Markenverletzung (Porta...):
Urteil OLG Karlsruhe 23.09.2009 (Az. 6 U 90/09)
Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.
Ordnungsgeld wegen Verwendung Marke PORTA gegen Waldemar L und Tanja Z jeweils 5.000 Euro:
Urteil LG Mannheim 03.11.2009 (Az. 2 O 220/06 ZV III)
Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.
Ordnungsgeld wegen Verwendung Marke PORTA gegen Waldemar L in Höhe von 1.000 Euro:
Urteil LG Mannheim 04.11.2009 (Az. 2 O 220/06 ZV IV)
Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.
Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Dienstleistungsmarke vgl. auch:
Urteil des BGH vom 18.10.2007 (Az. I ZR 162/04) - AKZENTA.
aktueller Stand - Streit um Marke Porta: Twelmeier ./. Porta Rechtsanwälte |
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