Nach Rechtsstand Anfang 2009 verstoßen Porta Patentanwälte und Rechtsanwälte massiv gegen das Markenrecht !

Porta Patentanwälte und Rechtsanwälte bzw. Herr Waldemar L und Tanja Z verstoßen laut den nicht rechtskräftigen Entscheidungen von 2006 bis Stand Sommer 2009 massiv gegen das Markenrecht in Sachen Marke Porta und Portapatent und werden wegen fehlender Auskunftserteilung verurteilt und verlieren die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und verlieren die Vollziehung auszusetzen und verlieren die Beschwerde dagegen.

Übersicht der Urteile gegen Porta Patentanwälte bis Stand Sommer 2009:

(die neuesten Urteile sind am Seiten-Ende)

Porta Patentanwälte / Waldemar L / Tanja Z dürfen Marke PORTA und Marke PORTAPATENT nicht mehr verwenden, da sonst 250.000 Euro Strafe / 6 Monate Ordnungshaft droht:
Urteil des LG Mannheim vom 03.07.2007 (Az. 2 O 220/06)Porta Patentanwälte dürfen Marke PORTA PORTAPATENT nicht verwenden

Porta Patentanwälte & Rechtsanwälte verlieren Antrag der Tatbestandsberichtigung fast komplett:
Beschluss des LG Mannheim vom 23.10.2007 (Az. 2 O 220/06)Porta Patentanwälte Rechtsanwälte verlieren Antrag Tatbestandsberichtigung

Porta Patentanwälte verlieren Verfahren Markenlöschung Zwangsmittel Auskunftserteilung:
Zwangsgeldbeschluss des LG Mannheim vom 16.11.2007 (Az. 2 O 220/06 ZV I)Porta verliert Verfahren Markenlöschung Zwangsmittel Auskunftserteilung

Porta Patentanwälte / Waldemar L / Tanja Z verlieren einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung:
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.11.2007 (Az. 6 U 127/07)Porta, Waldemar L, Tanja Z verlieren einstw.Einstellung Zwangsvollstreckung

Porta Patentanwälte verlieren die Vollziehung des Zwangsmittelbeschlusses auszusetzen:
Nichtabhilfebeschluss des LG Mannheim vom 16.01.2008 (Az. 2 O 220/06 ZV I)Porta Patentanwälte verlieren Aussetzung Vollziehung Zwangsmittelbeschluss

Porta Patentanwälte verlieren Beschwerde gegen Vollzug des Zwangsmittelbeschlusses:
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.02.2008 (Az. 6 W 8/08)Porta Patentanwälte verlieren Beschwerde Vollzug Zwangsmittelbeschlusses

Vollzug Löschung Marke Porta und Portapatent - Porta Patentanwälte verlieren beim OLG weitgehend:
Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.04.2009 (Az. 6 U 127/07)Vollzug Löschung Marke Porta Portapatent, Porta Patentanwälte verlieren OLG

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az. I ZR 63/09 geführt.

Patentanwalt Waldemar L verliert gegen Twelmeier wegen Markenverletzung (Porta, Porta-Patent...):
Urteil des Landgericht Mannheim vom 12.05.2009 (Geschäftsnummer 2 O 59/09)Patentanwalt Waldemar L verliert gegen Twelmeier Markenverletzung Porta ...

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist beim OLG Karlsruhe unter dem Az. 6 U 90/09 anhängig.

Zwangsgeld gegen Waldemar L sowie Tanja Z wegen unzureichender Auskunftserteilung:
Urteil des Landgericht Mannheim vom 22.07.2009 (Geschäftsnummer 2 O 220/06 ZV II)Porta: Zwangsgeld Waldemar L, Tanja Z unzureichende Auskunftserteilung ...

Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.

Der Einspruch gegen Zwangsvollstreckung von Twelmeier gegen Waldemar L wird nicht abgeholfen:
Urteil des Amtsgerichtes Pforzheim vom 31.08.2009 (Geschäftsnummer 9 M 5360/09)Einspruch Zwangsvollstreckung Twelmeier gegen Waldemar L nicht abgeholfen

Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.

Patentanwalt Waldemar L verliert die Berufung gegen Twelmeier wegen Markenverletzung (Porta...):
Urteil OLG Karlsruhe 23.09.2009 (Az. 6 U 90/09)Waldemar L verliert die Berufung gegen Twelmeier wegen Markenverletzung ...

Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.

Ordnungsgeld wegen Verwendung Marke PORTA gegen Waldemar L und Tanja Z jeweils 5.000 Euro:
Urteil LG Mannheim 03.11.2009 (Az. 2 O 220/06 ZV III)Ordnungsgeld wegen Verwendung Marke PORTA gegen Waldemar L und Tanja Z...

Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.

Ordnungsgeld wegen Verwendung Marke PORTA gegen Waldemar L in Höhe von 1.000 Euro:
Urteil LG Mannheim 04.11.2009 (Az. 2 O 220/06 ZV IV)Ordnungsgeld wegen Verwendung Marke PORTA gegen Waldemar L...

Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.

Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Dienstleistungsmarke vgl. auch:
Urteil des BGH vom 18.10.2007 (Az. I ZR 162/04) - AKZENTA.

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aktueller Stand - Streit um Marke Porta: Twelmeier ./. Porta Rechtsanwälte

Die OFFENSICHTLICH FALSCHEN BEHAUPTUNGEN von WALDEMAR L von Porta Patentanwälte
in Sachen Massen-Abmahnungen der Marke PRINCESS der Carl ENGELKEMPER GmbH (Geschäftsführung: Rainer Abeler GmbH / Guido Abeler)

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